Die Regelungen hierzu variieren je nach Bundesland. In der Regel dürfen solche Gebäude eine Fläche von 24 Quadratmetern nicht überschreiten und dürfen kein Betonfundament haben, um genehmigungsfrei zu sein. Außerdem dürfen sie keine Toiletten, Heizungen oder Herde haben und sind somit nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet. Gartenhäuser unterliegen den baurechtlichen Bestimmungen und gelten als Bauwerke. Dies trifft auch auf Lauben, Schuppen und Gartensaunen zu, die oft als sogenannte ‚Nebenanlagen‘ eingestuft werden. Sogar Bauwagen und Wohnwagen, die überwiegend ortsfest genutzt werden, fallen nach den Vorgaben des Gesetzgebers unter den Begriff ‚Bau‘, unabhängig von ihrer Mobilität!
Die Bauregulierungen umfassen das bundesweite Planungsrecht, die spezifischen Bauordnungen der einzelnen Bundesländer sowie die Bebauungspläne der Gemeinden. Zusätzlich können lokale Sonderregelungen gelten. Auf den ersten Blick mag dies kompliziert erscheinen, doch die hier präsentierten Informationen werden Ihnen helfen, die Anforderungen für Ihr gewünschtes Gartenhaus zu verstehen.
Was ist ein klassisches Gartenhaus?
Die Notwendigkeit einer Baugenehmigung für Ihr Gartenhaus hängt also von mehreren Faktoren ab, darunter Ihr Bundesland, die Größe des Gartenhauses, seine beabsichtigte Nutzung und der geplante Standort. Kleine Gartenhäuser haben in der Regel gute Chancen, ohne Baugenehmigung errichtet werden zu können. Diese Regelung gilt, wenn das Gartenhaus nicht höher als drei Meter und nicht länger als neun Meter ist und es keinen Bebauungsplan gibt.
Ein klassisches Gartenhaus ist ein einstöckiges Gebäude aus Holz, Kunststoff, Glas oder Stahl, das in erster Linie dazu dient, Gartengeräte, Gartenmöbel, den Grill und ähnliche Utensilien zu lagern. In den meisten Bundesländern erfordern die Bauordnungen keinen Bauantrag für reine Gerätehäuser.
Sobald jedoch ein gemütlicher Wohncharakter hinzukommt, enden diese Ausnahmen. In der Regel ist eine Baugenehmigung für Gartenhäuser erforderlich, die nicht nur zur Aufbewahrung von Geräten und Werkzeugen dienen, sondern auch als ‚Aufenthaltsraum‘ genutzt werden. Es darf folglich nicht bewohnt werden und somit keine Einrichtungen wie Badezimmer, Küche, Heizung, Kochmöglichkeiten, Feuerstätten oder feste Betten enthalten. Es darf auch nicht als Garage für ein Auto oder als Stall für Tiere genutzt werden. Wenn Sie solche Elemente planen, benötigen Sie in den meisten Bundesländern eine Baugenehmigung.
Es wird auch häufig die Ansicht vertreten, dass bereits ein solides Betonfundament für das Gartenhaus eine Baugenehmigung erfordern könnte. Denn in diesem Fall wäre das Gartenhaus nicht mehr als ‚leicht abbaubar‘ einzustufen.
Diese Details werden in den verschiedenen Bundesländern und sogar von Bauamt zu Bauamt unterschiedlich interpretiert. Wenn Sie also Zweifel haben, bleibt nur die Möglichkeit einer Anfrage.
Unser Tipp: Stellen Sie eine Bauvoranfrage!
Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie bereits vor dem Kauf bei Ihrem Bauamt anfragen, ob Sie eine Genehmigung für Ihr Wunschmodell und die geplante Nutzung benötigen. Eine solche Voranfrage ist kostenfrei und schafft Klarheit.
Wann ist ein Gartenhaus genehmigungsfrei?
Die Möglichkeit, Ihr Gartenhaus, Pavillon oder Gerätehaus ohne Genehmigung bzw. im sogenannten ‚verfahrensfreien‘ Verfahren zu errichten, ist abhängig von Ihrem Wohnort, dem geplanten Standort, der vorgesehenen Nutzung und der Größe des Gebäudes.
Die spezifischen Regelungen hierzu sind in den unterschiedlichen Bauordnungen der Bundesländer festgelegt, mit einer Ausnahme: Für den Bau eines Gartenhauses in einer Kleingartenanlage (auch bekannt als ‚Schrebergarten‘) ist keine Baugenehmigung erforderlich, da hier das Bundeskleingartengesetz gilt. In manchen Bauordnungen der Länder wird explizit auf die Gartenhäuser gemäß BKleinGG hingewiesen, jedoch sind sie auch ohne eine solche Erwähnung genehmigungsfrei.
Gartenhaus in Kleingartenanlage ohne erforderlichen Bauantrag
Etwa 900.000 Kleingärtner mit Pachtgärten in Kleingartenkolonien profitieren von den allgemeinen Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes (BKleinGG), welches ihnen die Notwendigkeit eines Bauantrags erspart. Das Gesetz schreibt für die maximale Grundfläche eines Gartenhauses 24 m² vor, inklusive einer überdachten Terrasse.
Das Gartenhaus darf nicht für dauerhaftes Wohnen geeignet sein – eine Anforderung, die je nach Region und Kleingartenverein unterschiedlich interpretiert wird. Gelegentliches Übernachten fällt jedoch nicht unter die Definition von ‚Wohnen‘.
Obwohl die pauschale Begrenzung auf 24 m² großzügiger ist als die vielerorts geltende genehmigungsfreie Grenze, muss diese Fläche für sämtliche Bedürfnisse ausreichen. Ein zusätzlicher Schuppen ist nicht erlaubt, selbst wenn Schuppen und Gartenhaus gemeinsam die 24 m² nicht überschreiten
Gartenhäuser ohne Genehmigungspflicht gemäß den Bauordnungen der Bundesländer
Die Bauordnungen der verschiedenen Bundesländer legen fest, bis zu welcher Größe ein Gartenhaus ohne Bauantrag errichtet werden darf. Manche Länder orientieren sich hierbei an der Grundfläche in Quadratmetern (wie Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt), während andere den Brutto-Rauminhalt, früher bekannt als ‚umbauter Raum‘, als Maßstab nehmen (alle übrigen Bundesländer). Dabei wird ein ortsüblicher Dachüberstand nicht mitgerechnet, jedoch eine darüberhinausgehende Terrassenüberdachung.
Zusätzlich zur Größe ist auch der Standort des Gartenhauses entscheidend: Im Innenbereich, der gemäß § 34 des Baugesetzbuchs als ‚im Zusammenhang bebauter Ortsteil‘ definiert ist. Im Außenbereich, also nicht in einem solchen bebauten Ortsteil und nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans.
Eine Bebauung im Innenbereich steht grundsätzlich nichts im Wege, solange die Vorschriften eingehalten werden. Dies gilt auch für Gartenhäuser. Im Außenbereich hingegen ist die Bebauung erheblich eingeschränkter, um die Landschaft nicht zu stark zu beeinträchtigen. Nur vier Bundesländer (Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein) erlauben Gartenhäuser im Außenbereich, allerdings in deutlich kleineren Dimensionen als innerhalb der Ortsbebauung.
Bebauungsplan und Grenzabstände einhalten
Oftmals ist geplant, das Gartenhaus im Garten oder Hinterhof des eigenen Grundstücks zu errichten. Auch wenn es von der Straße aus nicht sichtbar ist, müssen die Vorschriften für solche Nebengebäude berücksichtigt werden. Falls für den gewünschten Standort ein Bebauungsplan existiert, müssen dessen Bestimmungen eingehalten werden. Dieser Plan enthält oft Regeln für Nebenanlagen, zu denen auch Gartenhäuser gehören. Sie dürfen normalerweise innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden, aber nicht darüber hinaus. Dieser Bereich ist auf dem Bebauungsplan markiert. In unbeplanten Bereichen hingegen muss das Gartenhaus lediglich in das Gesamtbild passen.
Zusätzliche Regulierungen können die äußere Gestaltung, die Dachform, notwendige Abstände zur Grundstücksgrenze sowie die erlaubte Höhe betreffen. Es kann jedoch auch vorkommen, dass keinerlei Nebengebäude erlaubt sind. Dies ist zwar nicht die Regel, kann jedoch bei kleineren Grundstücken vorkommen, um eine übermäßige Bebauung zu verhindern und ausreichend Platz im Baugebiet zu gewährleisten
Zur Errichtung eines Gartenhauses an der Grundstücksgrenze gelten bestimmte rechtliche Vorgaben. Diese besagen, dass das Gartenhaus keine Aufenthaltsräume oder Feuerstätten enthalten darf und die Wand an der Grenze nicht höher als 3 Meter sein darf. Zudem darf das Gartenhaus insgesamt nicht länger als 9 Meter sein. Andernfalls muss ein Abstand von 3 Metern zur Grenze eingehalten werden. Diese Regelungen sind Bestandteil der „Musterbauordnung“ (MVO), die als Mindeststandard von den Bundesländern übernommen wurde. Es können jedoch zusätzliche Einschränkungen und Vorgaben in einigen Bundesländern gelten. Daher ist es wichtig, die jeweilige Bauordnung zu prüfen oder im Zweifel im Bauamt nachzufragen.
Wenn Ihr Gartenhaus genehmigungspflichtig ist, sollten Sie herausfinden, ob Sie den Bauantrag selbst einreichen dürfen oder ob ein qualifizierter Entwurfsverfasser, wie ein Bauingenieur oder ein Architekt, dies für Sie tun muss. In vielen Bundesländern ist die Beteiligung eines Profis erforderlich.
Kommunikation mit den Nachbarn
Es ist ebenso entscheidend, den Frieden mit dem Nachbarn zu wahren, denn ein langwieriger Nachbarschaftsstreit ist äußerst ärgerlich! Dabei können nicht nur Hecken, Zäune und Sichtschutzwände zu Konflikten führen, sondern insbesondere auch der Bau eines Gartenhauses an der Grundstücksgrenze. Um mögliche Konflikte zu vermeiden, ist es ratsam, die Nachbarn bereits während der Planungsphase über das Vorhaben zu informieren und ihr Feedback einzuholen – selbst wenn Sie alle rechtlichen Vorschriften einhalten. So können unangenehme Streitigkeiten vermieden werden.
Was kostet ein Bauantrag fürs Gartenhaus?
Die Kosten für einen Bauantrag für ein Gartenhaus variieren je nach Bundesland und Gemeinde. Die genauen Gebühren für die Baugenehmigung können beim örtlichen Bauamt erfragt werden. In der Regel bietet das Bauamt auch kostenlose Beratungen an, um festzustellen, ob überhaupt ein Antrag erforderlich ist.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Kosten im Vergleich zum Bau eines Wohngebäudes in der Regel deutlich geringer ausfallen. Die Gebühren werden unter anderem anhand des Warenwerts (Rohkosten) des Gartenhauses sowie seiner Größe berechnet. Zusätzlich können Kosten für die Erstellung des Bauantrags durch eine Fachkraft anfallen. Einige Bauämter verlangen, dass ein qualifizierter Entwurfsverfasser mit offizieller Bauvorlagenberechtigung (wie ein Architekt oder Bauingenieur) mit der Ausarbeitung des Bauantrags beauftragt wird.
In anderen Regionen können Sie den Antrag vergleichsweise formlos selbst stellen. Dabei sind jedoch alle relevanten Informationen erforderlich, um das Vorhaben angemessen einschätzen zu können. Dazu gehören Angaben zu den verwendeten Materialien und Bauweise des Gartenhauses, die genaue Größe mit Grundrissmaßen, Informationen zur geplanten Ausstattung sowie die geplante Platzierung auf dem Grundstück (inklusive eines Lageplans). Informationen darüber, wie in Ihrem spezifischen Fall verfahren wird, erhalten Sie beim örtlich zuständigen Bauamt.
Kostenbeispiel: Die Gebühren für eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus belaufen sich in etwa auf 0,5 % des geschätzten Gesamtwerts der Gartenhauskonstruktion. Das bedeutet, dass man bei einem Gartenhaus mit einem Wert von 5.000 €, mit ungefähr 25 € für den Bauantrag rechnen muss.
Ein illegales Gartenhaus ist keine gute Idee
Die Idee, einfach zu handeln und auf gut Glück zu bauen, mag verlockend sein. Doch Vorsicht, denn diese Vorgehensweise kann zu erheblichen Problemen führen! Wenn Behörden herausfinden, dass ein Gartenhaus ohne die nötige Genehmigung errichtet wurde, drohen Bußgelder und sogar die Anordnung des Abrisses.
Zwar sind die Mitarbeiter der Bauämter nicht ständig in den Gemeinden unterwegs, um Schwarzbauten zu entdecken. Dennoch werden die meisten illegalen Bauten Nachbarn gemeldet. Selbst wenn die aktuellen Nachbarn nichts dagegen haben, kann sich die Situation ändern, wenn das Nebenhaus verkauft wird oder neue Mieter einziehen. Um Ärger und unnötige Kosten zu vermeiden, ist es ratsam, den legalen Weg zu gehen.
*Stand 09/2023: Die Informationen, die in diesem Blogartikel bereitgestellt werden, entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Wir möchten darauf hinweisen, dass sich die Regelungen, Gesetze und Vorgaben im Bereich der Energieberatung und Fördermöglichkeiten ständig ändern können. Da dieser Blogartikel möglicherweise nicht alle aktuellen Entwicklungen berücksichtigt, empfehlen wir Ihnen, sich für die neuesten Informationen und Vorgaben zur energetischen Sanierung an die amcad Energieberatung zu wenden.
**Die diesem Blogartikel verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf weibliche und männliche Personen. Auf eine Doppelnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.