Energieberatung ist zumeist die Vorstufe von Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Denn sie hilft, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen. Am besten, Sie lassen sich von Anfang an von qualifizierten Energieberater beraten.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein umfassendes Förderprogramm, das von der Bundesregierung ins Leben gerufen wurde, um die energetische Sanierung von Gebäuden in Deutschland zu fördern. Im Rahmen dieses Programms gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, darunter auch die Einzelmaßnahmen (BEG EM) für private Haushalte.

Die BEG EM ist eine großartige Option für private Haushalte, um Immobilien energieeffizient zu gestalten. Im Vergleich zu anderen Förderprogrammen, bietet die BEG EM finanzielle Unterstützung für spezifische Maßnahmen wie die Dämmung von Wänden oder den Austausch von Fenstern. Sie können bis zu 20 % der Kosten erstattet bekommen, was ein beträchtlicher Vorteil ist. Allerdings ist die Beantragung etwas komplizierter und Sie müssen vor Baubeginn einen Antrag stellen – Achtung: Unbedingt vor Beauftragung der Gewerke einen Energieberater kontaktieren! Förderung ist sonst nicht möglich, wenn die Sanierungsmaßnahme bereits beauftragt oder begonnen wurde. Dennoch, die Investition in Energieeffizienz zahlt sich langfristig aus – nicht nur für Ihre Geldbörse, sondern auch für die Umwelt, Wohnkomfort und Immobilienwert.

Erläuterung der Vorteile und Ziele der BEG

Die BEG EM fördern energetische Optimierungen von Gebäudekomponenten wie Fensteraustausch, effiziente Heizungsanlagen und Gebäudedämmung. Sie unterstützen diverse Einzelmaßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung in privaten Haushalten, wie Wärmedämmung, Heizungsaustausch, Lüftungsoptimierung, Smart-Home-Technologien und erneuerbare Energien.

Finanzielle Unterstützung: Die BEG EM bieten großzügige finanzielle Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung. Je nach Art der Maßnahme können private Haushalte Zuschüsse von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Diese Förderung hilft, die Investitionskosten für energetische Maßnahmen zu reduzieren und den Anreiz für Sanierungsprojekte zu erhöhen.

Antragsstellung: Die Antragsstellung für die BEG EM scheint auf den ersten Blick vergleichsweise einfach und unkompliziert. Allerdings genügt die Antragsstellung allein nicht. Es gibt viele Aspekte zu beachten, wie die Einhaltung des U-Werts, Rechnungen und eine technische Projektbeschreibung. Wir raten dringend davon ab, dies ohne einen Energieberater zu tun, da Fehler zur Ablehnung der Förderauszahlung führen können. Nach der gelungenen Antragsstellung erhält man dann in der Regel innerhalb kurzer Zeit eine Rückmeldung. Die Fördermittel werden nach erfolgreichem Antragseingang direkt auf das angegebene Konto überwiesen.

Vergleich der BEG mit anderen Förderprogrammen für Gebäudeeffizienz

Unterschied zur KfW-Förderung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet ebenfalls Förderprogramme für die energetische Gebäudesanierung an. Im Vergleich zur BEG EM handelt es sich bei der KfW-Förderung jedoch um Kredite, die zurückgezahlt werden müssen. Die BEG EM hingegen gewähren nicht rückzahlbare Zuschüsse, was für viele private Haushalte attraktiver sein kann.

Unterschied zur BAFA-Förderung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet ebenfalls Förderungen für die energetische Sanierung von Gebäuden an. Im Gegensatz zu den BEG EM konzentriert sich die BAFA-Förderung jedoch mehr auf die Optimierung von Heizungsanlagen und den Einsatz erneuerbarer Energien. Die BEG EM hingegen unterstützen ein breiteres Spektrum an Einzelmaßnahmen.

Unterscheidungsmerkmale der BEG im Vergleich zu anderen Förderungen

Die BEG bietet im Vergleich zu anderen Förderungen einige besondere Merkmale. Sie fördert Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden. Im Vergleich zu anderen Programmen ist die BEG umfassender und hat attraktivere Konditionen. Sie umfasst sowohl Neubauten als auch Sanierungen und bietet Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen. Im Gegensatz zu einigen anderen Programmen ist die BEG nicht auf bestimmte Gebäudetypen oder Energieträger beschränkt. Zudem können auch Planungs- und Beratungsleistungen gefördert werden. Die BEG stellt also eine attraktive Option für alle dar, die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit in ihre Bauprojekte integrieren möchten

Die wichtigsten Kriterien und Vorgaben der BEG EM

Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) für private Haushalte müssen bestimmte Vorgaben erfüllt sein. Hier sind einige der wichtigsten Kriterien:

Förderfähige Gebäude: Die BEG EM gelten für selbstgenutzte oder vermietete Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen, die älter als zwei Jahre sind. Es können sowohl Bestandsgebäude als auch Neubauten gefördert werden.

Technische Anforderungen: Die geförderten Maßnahmen müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllen, um förderfähig zu sein. Zum Beispiel müssen bei der Wärmedämmung bestimmte Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) eingehalten werden. Bei Heizungsanlagen müssen Effizienzklassen wie z.B. A+++ oder A++ erfüllt sein.

Energieberatung: Vor Beginn der Maßnahmen ist eine Energieberatung durch einen qualifizierten Energieberater erforderlich. Die Energieberatung hilft dabei, den energetischen Zustand des Gebäudes zu bewerten, geeignete Maßnahmen zu identifizieren und Fördermöglichkeiten aufzuzeigen.

Mindestinvestitionskosten: Die förderfähigen Maßnahmen müssen bestimmte Mindestinvestitionskosten erreichen, um förderfähig zu sein. Die genauen Beträge können je nach Art der Maßnahme variieren und sind in den entsprechenden Förderrichtlinien festgelegt.

Nachweis der Fachunternehmen: Die Durchführung der geförderten Maßnahmen muss durch qualifizierte Fachunternehmen erfolgen. Diese Unternehmen müssen über die notwendige Expertise und Zertifizierungen verfügen, um eine fachgerechte Umsetzung der Maßnahmen sicherzustellen.

Einreichfristen: Die Anträge für die BEG EM müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden (weiteren Blogartikel verlinken). Die genauen Einreichfristen können sich ändern, daher ist es wichtig, sich über die aktuellen Richtlinien zu informieren und den Antrag rechtzeitig einzureichen.

Es ist zu beachten, dass die genauen Vorgaben und Bedingungen der BEG EM regelmäßig aktualisiert werden können. Daher ist es ratsam, die aktuellen Förderrichtlinien zu überprüfen oder sich bei einer Energieberatung, den zuständigen Förderstellen wie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu informieren, um sicherzustellen, dass alle Vorgaben erfüllt sind, um von der Förderung profitieren zu können.

Kurz und knapp:

  • Wer wird gefördert? Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Mietende, Pachtende, Contractoren
  • Was wird gefördert? Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien, Heizungsoptimierung, Fachplanung und Baubegleitung
  • Wie wird gefördert? Investitionszuschuss

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) für private Haushalte ist eine attraktive Möglichkeit, die energetische Sanierung von Gebäuden finanziell zu unterstützen. Die großzügigen Zuschüsse und die einfache Antragsstellung machen die BEG EM besonders vorteilhaft. Im Vergleich zu anderen Förderungen wie der KfW-Förderung und der BAFA-Förderung bietet die BEG EM eine breitere Palette an Fördermöglichkeiten und konzentriert sich auf die Optimierung einzelner Komponenten in Gebäuden.

Wenn Sie daran interessiert sind, Ihr Zuhause energieeffizienter zu gestalten und gleichzeitig von attraktiven finanziellen Zuschüssen zu profitieren, sollten Sie sich über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) informieren und prüfen, ob Ihr Sanierungsvorhaben förderfähig ist.

*Die Informationen, die in diesem Blogartikel bereitgestellt werden, entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Wir möchten darauf hinweisen, dass sich die Regelungen, Gesetze und Vorgaben im Bereich der Energieberatung und Fördermöglichkeiten ständig ändern können. Da dieser Blogartikel möglicherweise nicht alle aktuellen Entwicklungen berücksichtigt, empfehlen wir Ihnen, sich für die neuesten Informationen und Vorgaben zur energetischen Sanierung an die amcad Energieberatung zu wenden.

**Die diesem Blogartikel verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf weibliche und männliche Personen. Auf eine Doppelnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.

27. Juli 2023