Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist eine der zentralen Initiativen der Ampelkoalition in Berlin. Konkret sollen in den nächsten Jahren der Energieverbrauch und, damit verbunden, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor reduziert werden. Das hat auch seinen Grund: Gut zwei Drittel des CO2-Ausstoßes der Haushalte im Bereich Wohnen sind auf das Heizen zurückzuführen.

148 Millionen Tonnen CO2 werden – Stand 2019 – jährlich emittiert, um Wohnräume warm zu halten. Das ist zwar ein Rückgang um 15 Prozent gegenüber 2000, aber viel zu wenig, um auch nur annähernd die gesteckten Klimaziele der Bundesrepublik zu erreichen.

Am heutigen Freitag behandelt nun der Bundesrat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) aus dem Ressort des Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Die Länder haben bereits im Vorfeld Änderungen gefordert. Dazu gab es in mehreren Ausschüssen des Bundesrats der Länderkammer eine Reihe von Empfehlungen, darunter eine Verschiebung Heizungspläne um drei Jahre auf Anfang 2027.

Das neue Gebäude­energie­gesetz: Die wichtigsten Punkte

  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt verschärfte Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten fest. Ziel ist es, den Primärenergiebedarf und den CO2-Ausstoß von Gebäuden zu reduzieren. Deshalb werden Mindeststandards für den baulichen Wärmeschutz, die Gebäudetechnik und den Einsatz erneuerbarer Energien festgelegt. Dadurch soll der Neubau von energieeffizienten Gebäuden gefördert werden.
  • Im GEG sind auch konkrete Vorschriften für bestehende Gebäude enthalten, insbesondere im Hinblick auf energetische Sanierungsmaßnahmen. Es werden verbindliche Vorgaben für die energetische Bewertung und Modernisierung von Gebäuden festgelegt. Dazu zählen, der Austausch veralteter Heizungsanlagen, die Verbesserung der Gebäudedämmung und die Nutzung erneuerbarer Energien. Ziel ist es, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen bestehender Gebäude signifikant zu reduzieren.