Neue Regelungen für Balkonkraftwerke

Eine der bedeutendsten Neuerungen betrifft die Einrichtung von Photovoltaikanlagen am Balkon, auch bekannt als Balkonkraftwerke.

  • Zukünftig entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber, stattdessen ist nur noch eine Anmeldung im Marktstammdatenregister erforderlich.
  • Es dürfen vorübergehend rückwärtsdrehende Zähler genutzt werden, was den Verbrauchern zugutekommt, da dadurch die Strommenge, die sie bezahlen, gesenkt wird.
  • Die Schwelle für die installierte Leistung von Balkon-PV-Anlagen wurde von 600 Watt auf bis zu 800 Watt erhöht, was leistungsfähigere Anlagen ermöglicht.
  • In Zukunft sollen Photovoltaikanlagen für den Balkon über klassische Schukostecker funktionieren.

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können nun deutlich einfacher und schneller solche Anlagen installieren und Solarenergie nutzen.

Solarenergie für alle: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Solarpakets I ist die Einführung der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“. Hierbei sollen die Dächer von Mehrfamilienhäusern verstärkt für Photovoltaik-Anlagen genutzt werden. Ein neues Modell zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ermöglicht die Vor-Ort-Nutzung von Solarstrom für alle Parteien im Haus. Das bestehende Mieterstrommodell wird ebenfalls verbessert, um die Weitergabe von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes attraktiver zu gestalten.

Förderung von Dachanlagen

Das Solarpaket I beinhaltet auch Maßnahmen zur Förderung von Dachanlagen. Um den Ausbau von Solarenergie auf großen Dächern zu fördern, sind Anlagenbetreiber bisher mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt zur Direktvermarktung verpflichtet. Die Überschussmengen können nun jedoch ohne Vergütung und ohne Direktvermarktungskosten an die Netzbetreiber weitergegeben werden. Dies soll Anlagenbetreiber mit hohem Eigenverbrauch motivieren, die Installation von Photovoltaikanlagen auf großen Dächern umzusetzen.

Ausblick auf den Weg zur Klimaneutralität

Das Solarpaket I ist ein erster Schritt zur Umsetzung der Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Es soll den Ausbau der Solarenergie vorantreiben und gleichzeitig bürokratische Hürden abbauen. Mit weiteren Maßnahmen und dem geplanten Solarpaket II sollen in Zukunft noch mehr Verbesserungen für den Photovoltaik-Ausbau in Deutschland erreicht werden. Die Bundesregierung setzt damit wichtige Impulse für den Klimaschutz und die Energiewende. Deutschland strebt an, bis 2045 klimaneutral zu wirtschaften und den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent zu erhöhen. Die Solarenergie spielt dabei eine entscheidende Rolle und wird durch das Solarpaket I weiter gestärkt.

*Stand 07/2024: Die Informationen, die in diesem Blogartikel bereitgestellt werden, entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Wir möchten darauf hinweisen, dass sich die Regelungen, Gesetze und Vorgaben im Bereich der Energieberatung und Fördermöglichkeiten ständig ändern können. Da dieser Blogartikel möglicherweise nicht alle aktuellen Entwicklungen berücksichtigt, empfehlen wir Ihnen, sich für die neuesten Informationen und Vorgaben zur energetischen Sanierung an die amcad Energieberatung zu wenden.

**Die diesem Blogartikel verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf weibliche und männliche Personen. Auf eine Doppelnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.

8. Juli 2024