Wenn es um die energetische Sanierung der Gebäudehülle geht, fragen sich viele Eigentümer: Lohnen sich neue Fenster, eine Dachdämmung oder die Fassadensanierung nach den jüngsten Änderungen bei den staatlichen Förderungen überhaupt noch?

Die kurze Antwort lautet: Ja, aber die Spielregeln beim BAFA haben sich geändert. Seit dem Inkrafttreten der überarbeiteten Förderrichtlinien gilt für den beliebten Extra-Bonus aus dem Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) eine neue Logik.

Als Experten zeigen wir Ihnen, worauf Sie bei Hüllensanierungen ab jetzt achten müssen – und wann der Steuerbonus (§ 35c EStG) die lukrativere Alternative zum Förderantrag sein kann.

1. Die Basisförderung fürs Haus bleibt stabil

Die wichtigste Grundregel vorweg: Wenn Sie Hüllensanierungen wie Fenstertausch, Dachdämmung, Fassadendämmung oder den Austausch von Außentüren planen, steht Ihnen nach wie vor die Grundförderung des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zu.

  • Fixer Fördersatz: 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben werden pauschal bezuschusst.
  • Gedeckeltes Investitionsvolumen: Ohne einen iSFP liegt der förderfähige Kostenrahmen bei maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.

2. Die neue Regelung beim iSFP-Bonus (5 % Extra)

Bislang erhielten Eigenheimbesitzer mit einem Individuellen Sanierungsfahrplan pauschal 5 % Extra-Förderung auf alle Hüllenmaßnahmen – ununabhängig von der Auftragssumme. Das wurde von der Bundesregierung angepasst:

Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro

Der zusätzliche iSFP-Bonus von 5 Prozent greift künftig erst ab einem Förder-Volumen von mindestens 30.000 Euro pro Förderantrag und Maßnahmebereich.

  • Für kleinere Vorhaben unter 30.000 € (z. B. nur der Austausch von zwei Dachfenstern oder eine Kellerdeckendämmung): Hier entfällt der 5 %-iSFP-Bonus. Sie erhalten aber weiterhin den verlässlichen Basissatz von 15 %.
  • Für größere Sanierungspakete über 30.000 € (z. B. die komplette Fassadendämmung oder ein umfassender Fenstertausch): Hier zahlt sich der iSFP doppelt aus! Erstens verdoppelt ein vorliegender Sanierungsfahrplan den maximal förderfähigen Rahmen von 30.000 Euro auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. Zweitens sichern Sie sich auf die Summe oberhalb der Schwelle die vollen 20 % Gesamtförderung.

3. BAFA-Förderung vs. Steuerbonus nach § 35c EStG: Der Rechen-Vergleich

Da der BAFA-Bonus bei kleineren Hüllenmaßnahmen neu strukturiert wurde, rückt eine oft unterschätzte Alternative in den Fokus: Der Steuerbonus für energetische Sanierungen (§ 35c EStG).

Wer sein selbstgenutztes Eigenheim (das älter als 10 Jahre sein muss) saniert, kann 20 Prozent der Gesamtkosten (maximal bis zu 40.000 Euro) direkt von der eigenen Einkommensteuerschuld abziehen. Die Verteilung erfolgt über drei Jahre (8 % im 1. Jahr, 8 % im 2. Jahr, 4 % im 3. Jahr).

Wann lohnt sich welcher Weg?

Kriterium BAFA-Direktzuschuss Steuerabzug § 35c EStG
Max. Förderquote 15 % bis 20 % (je nach iSFP & Volumen) Fix 20 %
Förderdeckel Max. 60.000 € Kosten (max. 12.000 € Zuschuss) Max. 200.000 € Kosten (max. 40.000 € Ersparnis)
Auszahlung Direkt nach Projektabschluss & Verwendungsnachweis Erst im Nachgang über die Jahres-Steuererklärung
Antragstellung Zwingend VOR Beginn der Arbeiten Im Nachhinein nach Abschluss der Maßnahme
Ideale Zielgruppe Eigentümer, die sofort Liquidität schätzen Besserverdiener mit hoher jährlicher Steuerlast

4. Wichtig für die Planung: Sperrfristen beachten

Mit den jüngsten Richtlinien hat der Gesetzgeber zudem eine strikte Trennung eingeführt: Wer eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus (über ein KfW-Kreditprogramm) durchführt, unterliegt künftig einer dreijährigen Sperrfrist für BAFA-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.

Umso wichtiger ist es, von Anfang an die richtige Reihenfolge einzuhalten und keine übereilten Förderanträge zu stellen.

Ob Dämmung, Fenster oder neues Dach: Die energetische Hüllensanierung bleibt finanziell attraktiv – vorausgesetzt, man bündelt die Gewerke klug.

Das Team von amcad Energieberatung unterstützt Sie regional in Franken und Bonn dabei, keinen Cent zu verschenken:

  1. Paket-Optimierung: Wir schnüren Handwerkerangebote so zusammen, dass Sie die 30.000-Euro-Schwelle für den iSFP-Bonus punktgenau überschreiten.
  2. iSFP-Erstellung: Wir erstellen Ihren rechtssicheren Sanierungsfahrplan, um das maximale Kostenvolumen von 60.000 Euro freizuschalten.
  3. Vergleichs-Rechnung: Wir ermitteln vor Baubeginn, ob für Ihre persönliche Steuersituation der Direktzuschuss oder die Steuervariante unterm Strich mehr Rendite bringt.

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Über den Autor

Matthias Bertholdt

Matthias Bertholdt ist geschäftsführender Gesellschafter der amcad Energieberatung und staatlich geprüfter Techniker. Als unabhängiger Energieeffizienzexperte und zertifizierter Energieauditor begleitet er Unternehmen und Privatkunden bei der Umsetzung nachhaltiger Energiestrategien. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Arbeit liegt in der Energieberatung für Wohngebäude sowie für Baudenkmale, wo er seine langjährige Fachkompetenz mit einem hohen Qualitätsanspruch verbindet. Seit der Gründung von amcad im Jahr 2012 steht Matthias Bertholdt für praxisnahe Lösungen, die sowohl wirtschaftlich sinnvoll als auch ökologisch nachhaltig sind.