Der Sommer 2026 bringt eine der umfassendsten Reformen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) seit Jahren. Nach dem kurzzeitigen Antragsstopp Mitte Juli hat die KfW ihre Portale wieder geöffnet – allerdings zu grundlegend überarbeiteten Spielregeln für Wärmepumpen, Biomasse und Hybridsysteme.
Für Eigentümer heißt das: Die Heizungsförderung bleibt bestehen, aber das Verteilungssystem hat sich drastisch geändert. Während der Staat bei Besserverdienern spürbar den Rotstift ansetzt, können andere Zielgruppen – allen voran Familien und Haushalte mit kleineren Einkommen – heute sogar höhere Fördersätze abgreifen als je zuvor.
Als Energieeffizienz-Experten erklären wir, worauf es ab jetzt beim Heizungstausch ankommt und wie Sie trotz gekürzter Höchstbeträge das Maximum aus Ihrem Budget herausholen.
Die wichtigsten Neuerungen bei der KfW-Heizungsförderung im Überblick
1. Förderfähige Höchstkosten gesenkt
Wer ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit eines Mehrfamilienhauses saniert, muss mit einem kleineren Budgetrahmen rechnen: Die maximal anrechenbaren Kosten für die Heizungsförderung sinken von bisher 30.000 Euro auf 28.000 Euro.
Achtung, Zeitdruck: Dieser Betrag ist nicht dauerhaft garantiert. Ab dem 1. Februar 2027 schmilzt der Deckel der förderfähigen Kosten automatisch alle sechs Monate um weitere 750 Euro ab. Wer zu lange wartet, verliert schrittweise Anrechnungsbasis.
2. Grundförderung bleibt, Boni wurden neu gemischt
Die Struktur der Heizungsförderung setzt sich weiterhin aus einer Grundförderung und verschiedenen Boni zusammen:
- 30 % Grundförderung: Steht nach wie vor allen privaten Eigenheimbesitzern zu, die auf eine erneuerbare Heizung umsteigen.
- 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus (abgewertet): Wer eine alte, funktionierende Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder eine über 20 Jahre alte Gasheizung zügig ersetzt, erhält diesen Bonus. Allerdings wurde er von bisher 20 % auf 16 % gesenkt und baut sich ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte ab.
- Streichung alter Boni: Der bisherige Effizienzbonus (5 % u. a. für Propan-Wärmepumpen) sowie der Emissionsminderungszuschlag bei Holz- und Pelletheizungen wurden ersatzlos gestrichen.
Der soziale Hebel: Bis zu 80 % Förderung für Familien und kleine Einkommen
Die wohl größte Gewinnergruppe der Reform sind selbstnutzende Eigentümer mit niedrigerem oder mittlerem Haushalts-Einkommen. Hier wurden die Förderquoten massiv aufgestockt:
- Gestaffelter Einkommensbonus:
- Up to 30.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen (zvE): 40 % Bonus
- Bis 40.000 € zvE: 30 % Bonus
- Bis 50.000 € zvE: 10 % Bonus
- Der neue Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird die maßgebliche Einkommensgrenze pauschal um 10.000 Euro pro Kind nach oben verschoben. Eine Familie mit einem Kind kann somit bis zu einem Einkommen von 40.000 Euro noch den vollen 40-%-Einkommensbonus beanspruchen.
Durch die Kombination von Grundförderung (30 %), Klimageschwindigkeits-Bonus (16 %) und dem 40-%-Einkommensbonus ist rechnerisch eine Förderung von 86 % möglich – gedeckelt wird der maximale Gesamtzuschuss für einkommensstärkere Sozialgruppen ab jetzt bei exzellenten 80 % (vorher maximal 70 %).
Für ein Einfamilienhaus entspricht das bei ausgeschöpften 28.000 Euro Investitionssumme einem staatlichen Zuschuss von 22.400 Euro.
Worauf Sie beim Kauf einer Wärmepumpe jetzt achten müssen
Wer in der Metropolregion Nürnberg, Fürth oder Erlangen eine Wärmepumpe installiert, muss seit der Reform zwei technische und bürokratische Kriterien im Blick behalten:
- Verschärfte Akustik-Regeln: Die Außeneinheit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe muss im Schallleistungspegel mindestens 10 dB unter den Grenzwerten der EU-Ökodesign-Verordnung liegen. Wird dieser Wert vom Hersteller nicht zertifiziert, verweigert die KfW die Auszahlung der Förderung.
- Ausblick auf 2027 (EU-Wertschöpfung): Ab dem 1. Quartal 2027 wird ein „Wertschöpfungsbonus“ eingeführt. Wärmepumpen, die nicht in der EU hergestellt wurden, erhalten dann nur noch eine abgesenkte Grundförderung von 15 %. Wer europäische Qualitätsware baut, sichert sich den vollen Satz.
Jetzt Handwerkerangebote prüfen lassen
Die BEG-Heizungsförderung ist durch die Neuregelung komplexer geworden. Durch die degressiven Fristen – also die schrittweise Senkung der Höchstbeträge und Boni alle 6 Monate – zahlt sich Zögern künftig finanziell nicht mehr aus.
Das Team von amcad Energieberatung begleitet Sie Schritt für Schritt durch den Förderdschungel: Wir prüfen das Einkommen und die Familienverhältnisse auf Boni-Berechtigung, kontrollieren die Datenblätter der Handwerkergeräte auf KfW-Konformität und reichten die Förderanträge fristgerecht für Sie ein.
Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf und sichern Sie sich Ihre maximale Förderung!
Über den Autor

Matthias Bertholdt

