Seit dem 31. Dezember 2024 gelten für Nicht-Wohngebäude mit einer Heizleistung über 290 kW neue Anforderungen an die Gebäudeautomation. Diese Regelung, festgelegt im Energieeinsparrecht, verfolgt das Ziel, den Energieverbrauch zu reduzieren, Effizienzpotenziale zu nutzen und die Klimaziele zu unterstützen.
Für Unternehmen, Eigentümer:innen und Facility Manager in der Metropolregion Nürnberg, Erlangen, Fürth und Bamberg ergeben sich daraus konkrete Verpflichtungen – aber auch Chancen, Kosten zu senken und nachhaltige Gebäudetechnik einzuführen.
Hintergrund: Warum §71a Gebäudeautomation?
Die Vorschrift basiert auf dem Energieeinspargesetz (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) und zielt auf intelligente Steuerung von Heizung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung ab. Ziel ist es, Energieverbrauch und CO₂-Emissionen zu reduzieren.
Nicht-Wohngebäude ab 290 kW Heizleistung, beispielsweise Bürokomplexe, Produktionshallen oder Bildungseinrichtungen, fallen unter die Pflicht. Die Automatisierung umfasst:
- Temperaturregelung nach Bedarf
- Nutzerabhängige Steuerung von Lüftungssystemen
- Monitoring des Energieverbrauchs
- Integration erneuerbarer Energien
Die Umsetzung ist verpflichtend und wird von der Bau- und Energieaufsicht kontrolliert.
Konkrete Anforderungen seit 31.12.2024
Die neuen Vorschriften umfassen mehrere Kernpunkte:
- 1
Automatisierte Steuerung
Heiz-, Kühl- und Lüftungsanlagen müssen bedarfsgerecht gesteuert werden. Ziel ist, Energie nur dann zu verbrauchen, wenn sie benötigt wird. - 2
Monitoring und Dokumentation
Energieverbrauch und Systemfunktionen müssen kontinuierlich erfasst und dokumentiert werden. Diese Daten bilden die Grundlage für Optimierungen und Nachweise gegenüber Behörden. - 3
Integration vorhandener Systeme
Bestehende Anlagen müssen mit der Gebäudeautomation verknüpft werden, um eine effiziente Steuerung zu gewährleisten. - 4
Nachweis der Umsetzung
Eigentümer:innen müssen die Implementierung gegenüber behördlichen Stellen nachweisen können.
Chancen für Unternehmen in Nürnberg und Franken
Die Umsetzung von §71a bietet nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch wirtschaftliche Vorteile:
Umsetzungsempfehlungen für Facility Manager und Energieberater:innen
- 1
Bestandsaufnahme und Analyse
Alle bestehenden Heiz-, Kühl- und Lüftungssysteme sowie deren Verbrauchsdaten erfassen. - 2
Konzeption einer Gebäudeautomationslösung
Systeme auswählen, die kompatibel mit Bestandsanlagen sind und die Anforderungen des §71a erfüllen. - 3
Installation und Inbetriebnahme
Fachgerechte Umsetzung durch qualifizierte Dienstleister, inklusive Integration von Sensorik und Steuerung. - 4
Monitoring und Optimierung
Kontinuierliche Auswertung der Verbrauchsdaten, um Energieeffizienz zu maximieren und Einsparpotenziale zu identifizieren. - 5
Dokumentation für Behörden und Förderstellen
Nachweise erstellen, um die gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen und Fördermittel zu sichern.
§71a Gebäudeautomation als Chance für Effizienz und Nachhaltigkeit
Für Eigentümer:innen und Facility Manager in der Metropolregion Nürnberg, Erlangen, Fürth und Bamberg ist §71a mehr als eine Pflicht – es ist eine Gelegenheit, Energieverbrauch zu optimieren, Kosten zu senken und nachhaltige Gebäudetechnik einzuführen.
Die amcad Energieberatung unterstützt Unternehmen, Behörden und Eigentümer:innen bei:
- Analyse bestehender Gebäude und Anlagen
- Planung und Umsetzung intelligenter Gebäudeautomationssysteme
- Nutzung von Fördermitteln
- Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen
Mit fachlicher Expertise und regionaler Erfahrung können Unternehmen die Vorgaben des §71a effizient umsetzen und gleichzeitig wirtschaftliche und ökologische Vorteile erzielen.
Über den Autor

Matthias Bertholdt

