Seit dem 31. Dezember 2024 gelten für Nicht-Wohngebäude mit einer Heizleistung über 290 kW neue Anforderungen an die Gebäudeautomation. Diese Regelung, festgelegt im Energieeinsparrecht, verfolgt das Ziel, den Energieverbrauch zu reduzieren, Effizienzpotenziale zu nutzen und die Klimaziele zu unterstützen. 

Für Unternehmen, Eigentümer:innen und Facility Manager in der Metropolregion Nürnberg, Erlangen, Fürth und Bamberg ergeben sich daraus konkrete Verpflichtungen – aber auch Chancen, Kosten zu senken und nachhaltige Gebäudetechnik einzuführen. 

Hintergrund: Warum §71a Gebäudeautomation? 

Die Vorschrift basiert auf dem Energieeinspargesetz (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) und zielt auf intelligente Steuerung von Heizung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung ab. Ziel ist es, Energieverbrauch und CO-Emissionen zu reduzieren. 

Nicht-Wohngebäude ab 290 kW Heizleistung, beispielsweise Bürokomplexe, Produktionshallen oder Bildungseinrichtungen, fallen unter die Pflicht. Die Automatisierung umfasst: 

  • Temperaturregelung nach Bedarf 
  • Nutzerabhängige Steuerung von Lüftungssystemen 
  • Monitoring des Energieverbrauchs 
  • Integration erneuerbarer Energien 

Die Umsetzung ist verpflichtend und wird von der Bau- und Energieaufsicht kontrolliert. 

Konkrete Anforderungen seit 31.12.2024 

Die neuen Vorschriften umfassen mehrere Kernpunkte:

  • 1

    Automatisierte Steuerung 
    Heiz-, Kühl- und Lüftungsanlagen müssen bedarfsgerecht gesteuert werden. Ziel ist, Energie nur dann zu verbrauchen, wenn sie benötigt wird. 

  • 2

    Monitoring und Dokumentation 
    Energieverbrauch und Systemfunktionen müssen kontinuierlich erfasst und dokumentiert werden. Diese Daten bilden die Grundlage für Optimierungen und Nachweise gegenüber Behörden. 

  • 3

    Integration vorhandener Systeme 
    Bestehende Anlagen müssen mit der Gebäudeautomation verknüpft werden, um eine effiziente Steuerung zu gewährleisten. 

  • 4

    Nachweis der Umsetzung 
    Eigentümer:innen müssen die Implementierung gegenüber behördlichen Stellen nachweisen können. 

Chancen für Unternehmen in Nürnberg und Franken 

Die Umsetzung von §71a bietet nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch wirtschaftliche Vorteile: 

  • Energie- und Kosteneinsparung: Intelligente Steuerung reduziert Heiz- und Stromkosten, besonders bei großen Gebäuden. 

  • Optimierte Anlagenperformance: Lüftung, Heizung und Kühlung werden effizient betrieben, was die Lebensdauer der Anlagen verlängert. 

  • Fördermöglichkeiten nutzen: Durch KfW- oder BAFA-Förderprogramme können Investitionskosten teilweise gedeckt werden. 

  • Nachhaltigkeitsprofil stärken: Unternehmen erfüllen klimarelevante Vorgaben und verbessern ihre Corporate Social Responsibility (CSR). 

Umsetzungsempfehlungen für Facility Manager und Energieberater:innen 

  • 1

    Bestandsaufnahme und Analyse 
    Alle bestehenden Heiz-, Kühl- und Lüftungssysteme sowie deren Verbrauchsdaten erfassen. 

  • 2

    Konzeption einer Gebäudeautomationslösung 
    Systeme auswählen, die kompatibel mit Bestandsanlagen sind und die Anforderungen des §71a erfüllen. 

  • 3

    Installation und Inbetriebnahme 
    Fachgerechte Umsetzung durch qualifizierte Dienstleister, inklusive Integration von Sensorik und Steuerung. 

  • 4

    Monitoring und Optimierung 
    Kontinuierliche Auswertung der Verbrauchsdaten, um Energieeffizienz zu maximieren und Einsparpotenziale zu identifizieren. 

  • 5

    Dokumentation für Behörden und Förderstellen 
    Nachweise erstellen, um die gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen und Fördermittel zu sichern. 

§71a Gebäudeautomation als Chance für Effizienz und Nachhaltigkeit 

Für Eigentümer:innen und Facility Manager in der Metropolregion Nürnberg, Erlangen, Fürth und Bamberg ist §71a mehr als eine Pflicht – es ist eine Gelegenheit, Energieverbrauch zu optimieren, Kosten zu senken und nachhaltige Gebäudetechnik einzuführen. 

Die amcad Energieberatung unterstützt Unternehmen, Behörden und Eigentümer:innen bei: 

  • Analyse bestehender Gebäude und Anlagen 
  • Planung und Umsetzung intelligenter Gebäudeautomationssysteme 
  • Nutzung von Fördermitteln 
  • Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen 

Mit fachlicher Expertise und regionaler Erfahrung können Unternehmen die Vorgaben des §71a effizient umsetzen und gleichzeitig wirtschaftliche und ökologische Vorteile erzielen. 

Über den Autor

Matthias Bertholdt

Matthias Bertholdt ist geschäftsführender Gesellschafter der amcad Energieberatung und staatlich geprüfter Techniker. Als unabhängiger Energieeffizienzexperte und zertifizierter Energieauditor begleitet er Unternehmen und Privatkunden bei der Umsetzung nachhaltiger Energiestrategien. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Arbeit liegt in der Energieberatung für Wohngebäude sowie für Baudenkmale, wo er seine langjährige Fachkompetenz mit einem hohen Qualitätsanspruch verbindet. Seit der Gründung von amcad im Jahr 2012 steht Matthias Bertholdt für praxisnahe Lösungen, die sowohl wirtschaftlich sinnvoll als auch ökologisch nachhaltig sind.