Das Thema Mieterstrom gewinnt in Deutschland zunehmend an Bedeutung – besonders in städtischen Regionen wie Nürnberg, Erlangen, Fürth und Bamberg, wo der Wohnungsbestand groß ist und die Nachfrage nach nachhaltiger Energieversorgung steigt.
Mit dem aktuellen BGH-Urteil zur sogenannten „Kundenanlage“ wurden neue rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, die sowohl Chancen als auch Herausforderungen für Wohnungsunternehmen, Vermieter und Energieberater mit sich bringen. In diesem Artikel beleuchten wir die Hintergründe, die Auswirkungen auf Mieterstromprojekte und wie Eigentümer:innen und Energieberater:innen in der Metropolregion Nürnberg jetzt reagieren sollten.
Hintergrund: Was ist eine „Kundenanlage“?
Der Begriff „Kundenanlage“ beschreibt eine Stromerzeugungsanlage, die auf dem Grundstück eines Vermieters betrieben wird und deren Strom direkt an die Mieter:innen geliefert wird. Ziel von Mieterstromprojekten ist es, selbst erzeugten Strom, meist aus Photovoltaik-Anlagen, vor Ort zu nutzen, um Energiekosten zu senken und die Klimabilanz zu verbessern.
In der Praxis ergeben sich dabei häufig rechtliche Fragen:
- Wer gilt als Betreiber der Anlage?
- Welche Genehmigungen sind erforderlich?
- Welche Kosten und Steuern fallen an?
Das BGH-Urteil schafft hier mehr Klarheit und definiert, unter welchen Voraussetzungen eine Photovoltaik- oder Mieterstromanlage als Kundenanlage gilt und wie die Stromlieferung an Mieter rechtlich zu bewerten ist.
Kernpunkte des BGH-Urteils
- 1
Abgrenzung Betreiber vs. Nutzer
Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass der Vermieter als Betreiber der Anlage gilt, während die Mieter die Nutzer des Stroms sind. Dies ist entscheidend für die Haftung, Abrechnung und steuerliche Behandlung. - 2
Vertragsgestaltung mit Mieter:innen
Das Urteil betont die Notwendigkeit klarer Verträge zwischen Vermieter und Mieter. Diese müssen Preise, Abnahmemengen und Rechte an der erzeugten Energie eindeutig regeln. - 3
Steuerliche und rechtliche Implikationen
Betreiber einer Kundenanlage müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, etwa Steuern auf den erzeugten Strom berücksichtigen und mögliche Förderungen korrekt beantragen. Das Urteil erleichtert aber die Nutzung von Mieterstrom-Förderprogrammen, indem es die Rechtslage eindeutiger definiert. - 4
Regionale Relevanz
Für die Metropolregion Nürnberg ist dies besonders relevant, da zahlreiche Mehrfamilienhäuser und Wohnkomplexe Potenzial für Mieterstromprojekte bieten. Eigentümer:innen können nun sicherer planen und Fördermittel gezielt einsetzen.
Chancen für die Metropolregion Nürnberg und Franken
Klimaschutz und CO₂-Reduktion
Durch Mieterstromprojekte können Eigentümer:innen aktiv zur Reduzierung von CO₂-Emissionen beitragen. Dies ist in städtischen Gebieten wie Nürnberg, Erlangen oder Fürth besonders relevant, wo die Energienachfrage hoch und die Gebäude dichter besiedelt sind.
Wirtschaftliche Vorteile für Vermieter:innen
- Reduzierte Energiekosten für Mieter:innen steigern die Attraktivität der Immobilie.
- Nutzung von Förderprogrammen, etwa über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
- Potenzial für Zusatzrenditen, wenn überschüssiger Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird.
Förderung der Energiewende in Bestandsgebäuden
Viele Wohnanlagen in Nürnberg stammen aus den 1950er bis 1980er Jahren. Das BGH-Urteil erleichtert nun die Nachrüstung von Photovoltaik- und Mieterstromanlagen, auch in bestehenden Gebäuden, ohne umfangreiche rechtliche Unsicherheiten.
Herausforderungen und Praxistipps
Rechtliche Sicherheit
Die genaue Vertragsgestaltung mit Mieter:innen ist entscheidend. Mieter müssen genau wissen, wie viel Strom sie erhalten, zu welchem Preis und welche Rechte sie haben. Energieberater:innen können hier unterstützen und rechtssichere Verträge vorbereiten.
Technische Umsetzung
Die Wahl der richtigen Anlage ist essenziell:
- Dimensionierung der PV-Anlage in Abhängigkeit vom Strombedarf der Mieter
- Integration von Batteriespeichern, um Eigenverbrauch zu optimieren
- Effiziente Anbindung an bestehende Heiz- oder Stromsysteme
Fördermittel optimal nutzen
Viele Vermieter:innen sind unsicher, welche Förderungen sie nutzen können. In Bayern bestehen kombinierte Fördermöglichkeiten von Bund, Land und Stadtwerken, die Mieterstromprojekte wirtschaftlich deutlich attraktiver machen.
BGH-Urteil als Chance für Eigentümer:innen und Energieberater:innen
Das aktuelle BGH-Urteil zur Kundenanlage bringt dringend benötigte Rechtssicherheit für Mieterstromprojekte. Besonders in der Metropolregion Nürnberg und Franken eröffnet dies neue Chancen:
- Vermieter:innen können effizient und rechtskonform Strom an Mieter:innen liefern.
- Energieberater:innen können Projekte professionell begleiten, von der Planung über die Umsetzung bis zur Nutzung von Fördermitteln.
- Die Kombination mit Batteriespeichern, Wärmepumpen oder PV-Anlagen steigert die Wirtschaftlichkeit und den Klimanutzen erheblich.
Die amcad Energieberatung unterstützt Eigentümer:innen, Wohnungsunternehmen und Energieberater:innen in Nürnberg, Erlangen, Fürth und Bamberg dabei, Mieterstromprojekte effizient, rechtskonform und wirtschaftlich attraktiv zu realisieren. Wer jetzt handelt, sichert Wettbewerbsvorteile, Kosteneinsparungen und eine nachhaltige Energieversorgung für die Zukunft.
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