Als Hauseigentümer haben Sie eine gute Nachricht verdient: Der BAFA Förderkompass 2025 bringt Kontinuität in die Förderlandschaft für Wohngebäude. Während in anderen Bereichen der Energieförderung Änderungen vorgenommen wurden, bleiben die bewährten Förderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden unverändert bestehen.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Fördermöglichkeiten Ihnen weiterhin zur Verfügung stehen und wie Sie diese optimal für Ihre Sanierungsvorhaben nutzen können.

Was ist der BAFA Förderkompass?

Der BAFA Förderkompass ist das zentrale Nachschlagewerk des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das einen umfassenden Überblick über alle aktuellen Förderprogramme bietet. Er gliedert sich in zwei Hauptbereiche:

Energie-Bereich

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  • Energieberatung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude
  • Förderung von Kälte- und Klimaanlagen
  • E-Lastenfahrräder für die Wirtschaft

Wirtschafts-Bereich

  • Unternehmensberatung für KMU
  • Markterschließungsprogramme
  • Messeprogramme für junge Innovatoren

Für Sie als Wohngebäude-Eigentümer sind primär die Programme im Energie-Bereich relevant.

Kontinuität bei Wohngebäuden: Was bleibt gleich

Die wichtigste Nachricht vorweg: Alle bewährten Förderungen für Wohngebäude bleiben 2025 unverändert bestehen. Das bedeutet Planungssicherheit für Ihre energetischen Sanierungsvorhaben.

Unveränderte Förderprogramme:

  • BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM): 15-20% Zuschuss für Sanierungsmaßnahmen
  • Energieberatung für Wohngebäude: 50% Förderung für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
  • Fachplanung und Baubegleitung: 50% Zuschuss bei Einzelmaßnahmen

Förderkonditionen bleiben stabil:

  • Maximale förderfähige Kosten: 30.000 € ohne iSFP, 60.000 € mit iSFP
  • iSFP-Bonus: 5% zusätzlich auf alle empfohlenen Maßnahmen
  • Kein Antragsrückstau oder Förderstopp zu erwarten

BEG Einzelmaßnahmen: Die wichtigsten Förderungen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist das Herzstück der BAFA-Wohngebäudeförderung. Hier erhalten Sie Zuschüsse für konkrete Sanierungsmaßnahmen.

Maximale jährliche Fördersummen:

  • Ohne iSFP: 4.500 € (15% von 30.000 €)
  • Mit iSFP: 12.000 € (20% von 60.000 €)

Wichtiger Hinweis: Die Heizungsförderung ist seit 2024 zur KfW gewechselt. Für neue Heizungsanlagen müssen Sie das KfW-Programm 458 nutzen, welches bis zu 70% Zuschuss bietet.

Energieberatung mit 50% Förderung

  • Ein-/Zweifamilienhaus: 50% von 1.300 €, max. 650 € Zuschuss
  • Mehrfamilienhaus: 50% von 1.700 €, max. 850 € Zuschuss
  • Förderquote: Gleichbleibende 50% (keine Kürzung wie bei Nichtwohngebäuden)

Vorteile des iSFP:

  1. iSFP-Bonus: 5% zusätzlich auf alle Folgemaßnahmen
  2. Verdoppelte Fördersummen: 60.000 € statt 30.000 € förderfähige Kosten
  3. 15 Jahre Gültigkeit: Langfristige Sanierungsplanung möglich
  4. Neutrale Beratung: Herstellerunabhängige Empfehlungen

Was hat sich in anderen Bereichen geändert?

Während die Wohngebäudeförderung stabil bleibt, gab es 2025 Änderungen in anderen Bereichen[4]:
Kürzungen bei Nichtwohngebäuden:

  • Energieberatung für Nichtwohngebäude: Förderung von 80% auf 50% reduziert
  • Maximale Zuschüsse um 50% gekürzt

Heizungsförderung bei der KfW:

  • Grundförderung: 30% für alle klimafreundlichen Heizungen
  • Geschwindigkeitsbonus: 20% (bis 2028 abschmelzend)
  • Einkommensbonus: 30% bei zu versteuerndem Einkommen unter 40.000 €
  • Emissionsminderungszuschlag: 2.500 € für Biomasseheizungen

Der BAFA Förderkompass 2025 bietet Wohngebäude-Eigentümern Planungssicherheit und stabile Förderkonditionen. Die bewährten Programme bleiben unverändert, während andere Bereiche von Kürzungen betroffen sind.

Unsere Empfehlungen:

  1. Nutzen Sie die stabilen Förderkonditionen für Ihre geplanten Sanierungsmaßnahmen
  2. Investieren Sie in einen iSFP, um den vollen Förderbonus zu erhalten
  3. Planen Sie langfristig: Der iSFP ist 15 Jahre gültig
  4. Beantragen Sie Förderungen vor Maßnahmenbeginn – nachträgliche Anträge sind nicht möglich
  5. Kontaktieren Sie die regionalen Experten von amcad Energieberatung 😊

*Stand 06/2025: Die Informationen, die in diesem Blogartikel bereitgestellt werden, entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Wir möchten darauf hinweisen, dass sich die Regelungen, Gesetze und Vorgaben im Bereich der Energieberatung und Fördermöglichkeiten ständig ändern können. Da dieser Blogartikel möglicherweise nicht alle aktuellen Entwicklungen berücksichtigt, empfehlen wir Ihnen, sich für die neuesten Informationen und Vorgaben zur energetischen Sanierung an die amcad Energieberatung zu wenden.

**Die diesem Blogartikel verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf weibliche und männliche Personen. Auf eine Doppelnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.

10. Juni 2025