Das EBN-Programm im Überblick
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Rahmen des EBN-Programms Energieberatungen für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme. Ziel ist es, Energieeffizienz und erneuerbare Energien stärker in Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen.
Förderfähige Maßnahmen:
- Energieaudits nach DIN EN 16247
- Energieberatungen für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
- Contracting-Orientierungsberatungen
Wichtig: Erst Förderung beantragen, dann beraten lassen
Ein entscheidender Punkt beim EBN-Programm: Starten Sie die Energieberatung erst, nachdem Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben. Der Grund dafür liegt in den Förderbedingungen:
- Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
- Als Vorhabenbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines Beratungsvertrags.
Wenn Sie die Beratung vor Erhalt des Zuwendungsbescheids beginnen, riskieren Sie den Verlust der Förderung.
Förderhöhe und Antragstellung
Die Förderhöhe für Energieberatungen im EBN-Programm beträgt 50% des förderfähigen Beratungshonorars. Je nach Modul gelten unterschiedliche Maximalbeträge:
Modul 1 (Energieaudit): Bis zu 3.000 Euro bei jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro
Modul 2 (Energieberatung DIN V 18599): Maximal 4.000 Euro
Modul 3 (Contracting-Orientierungsberatung): Bis zu 3.500 Euro bei jährlichen Energiekosten unter 300.000 Euro
So beantragen Sie die Förderung:
- Stellen Sie den Antrag online über das BAFA-Portal.
- Warten Sie auf den Zuwendungsbescheid.
- Beginnen Sie erst dann mit der Energieberatung.
Fristen und Ablauf
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids haben Sie 12 Monate Zeit, die Energieberatung durchzuführen. Anschließend müssen Sie innerhalb von 3 Monaten die Verwendungsnachweisunterlagen einreichen.
Die Energieberatung für Nichtwohngebäude bietet großes Potenzial zur Kosteneinsparung und Effizienzsteigerung. Um von der Förderung zu profitieren, ist es entscheidend, den richtigen Ablauf einzuhalten. Planen Sie genügend Zeit für die Antragstellung ein und beginnen Sie die Beratung erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids. So stellen Sie sicher, dass Sie von den attraktiven Fördermöglichkeiten des EBN-Programms profitieren können.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Energieberatung für Ihr Nichtwohngebäude? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne zu allen Aspekten des EBN-Programms und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
*Stand 02/2025: Die Informationen, die in diesem Blogartikel bereitgestellt werden, entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Wir möchten darauf hinweisen, dass sich die Regelungen, Gesetze und Vorgaben im Bereich der Energieberatung und Fördermöglichkeiten ständig ändern können. Da dieser Blogartikel möglicherweise nicht alle aktuellen Entwicklungen berücksichtigt, empfehlen wir Ihnen, sich für die neuesten Informationen und Vorgaben zur energetischen Sanierung an die amcad Energieberatung zu wenden.
**Die diesem Blogartikel verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf weibliche und männliche Personen. Auf eine Doppelnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.