Zielgruppe und Voraussetzungen des Programms „Jung kauft Alt“

  • Das Programm richtet sich an Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahre.

  • Um förderberechtigt zu sein, darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen bei einem Kind maximal 90.000 Euro betragen, wobei sich die Grenze für jedes weitere Kind um 10.000 Euro erhöht.

  • Die Immobilie muss zur Eigennutzung bestimmt sein.

  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf über kein weiteres Wohneigentum verfügt werden.

Förderkonditionen

Familien können über das Programm einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 150.000 Euro beantragen, abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder. Der Zinssatz ist deutlich günstiger als marktübliche Baufinanzierungen und liegt beispielsweise bei einer Laufzeit von 35 Jahren und einer Zinsbindung von zehn Jahren bei etwa 1,51 Prozent effektiv. Die Kredithöhe ist gestaffelt und es gelten folgende Kredithöchstbeträge:

Quelle: KfW (Stand 09/2024)

Energetische Sanierung als Bedingung

Ein wesentlicher Bestandteil des Programms ist die Verpflichtung zur energetischen Sanierung der erworbenen Immobilie. Diese muss innerhalb von 54 Monaten nach der Förderzusage mindestens auf den Standard eines Effizienzhauses 70 EE gebracht werden. Dies bedeutet, dass das Gebäude nach der Sanierung nur noch 70 Prozent des Energiebedarfs eines vergleichbaren Neubaus haben darf, wobei mindestens 65 Prozent der Heizenergie aus erneuerbaren Quellen stammen müssen.

Kombination mit anderen Förderprogrammen

Das Programm „Jung kauft Alt“ kann mit weiteren Förderungen kombiniert werden, wie etwa dem KfW-Programm für energieeffizientes Sanieren oder Zuschüssen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Diese Kombination ermöglicht es den Familien, zusätzliche finanzielle Unterstützung für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu erhalten.

Ablauf des Antragsprozesses

Der Ablauf der Förderung erfolgt in vier Schritten:

  1. Kredit beantragen und erhalten: Der Kredit muss vor Abschluss des Kaufvertrags bei einem Finanzierungspartner (Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Finanzvermittler oder Versicherungen) beantragt werden.
  2. Haus oder Wohnung kaufen: Nach Erhalt der KfW-Zusage kann der Kaufvertrag abgeschlossen und die Immobilie erworben werden.
  3. Sanierung durchführen: Innerhalb von 54 Monaten ab Zusage muss die Immobilie mindestens zum „Effizienzhaus 70 EE“ saniert werden. Eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz muss eingebunden werden.
  4. Nachweis einreichen: Nach erfolgter Sanierung muss der Abschluss des Vorhabens und die Erreichung des geforderten energetischen Standards beim Finanzierungspartner nachgewiesen werden.

Vorteile des Programms

  • Finanzielle Entlastung: Durch die zinsgünstigen Kredite wird der Erwerb von Wohneigentum auch für einkommensschwächere Familien erschwinglich.

  • Klimaschutz: Die energetische Sanierung reduziert den Energieverbrauch und trägt zum Klimaschutz bei.

  • Revitalisierung ländlicher Räume: Besonders in ländlichen Gebieten können leerstehende Altbauten wieder genutzt werden, was zur Belebung dieser Regionen beiträgt.

Fazit

Das KfW-Programm „Jung kauft Alt“ bietet jungen Familien eine hervorragende Möglichkeit, in den Immobilienmarkt einzusteigen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Durch die Kombination aus finanzieller Unterstützung und verpflichtender Sanierung wird nicht nur das Eigenheim erschwinglicher, sondern auch nachhaltiger gestaltet. Dieses Förderprogramm stellt eine wertvolle Unterstützung dar und könnte langfristig dazu beitragen, den Bestand an energetisch sanierten Wohngebäuden in Deutschland zu erhöhen.

*Stand 12/2024: Die Informationen, die in diesem Blogartikel bereitgestellt werden, entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Wir möchten darauf hinweisen, dass sich die Regelungen, Gesetze und Vorgaben im Bereich der Energieberatung und Fördermöglichkeiten ständig ändern können. Da dieser Blogartikel möglicherweise nicht alle aktuellen Entwicklungen berücksichtigt, empfehlen wir Ihnen, sich für die neuesten Informationen und Vorgaben zur energetischen Sanierung an die amcad Energieberatung zu wenden.

**Die diesem Blogartikel verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf weibliche und männliche Personen. Auf eine Doppelnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.

12. Dezember 2024