Was ist das KfW-Programm 296?

Das KfW-Programm 296 zielt darauf ab, den Bau von klimafreundlichen Neubauten und energieeffizienten Wohngebäuden zu fördern. Es richtet sich an Bauherren, die energieeffiziente Neubauten im Niedrigpreissegment errichten möchten. Das Programm unterstützt sowohl private Bauherren als auch Unternehmen und Kommunen. Ziel ist es, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und gleichzeitig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Vorteile des KfW-Programms 296

  • Attraktive Förderkonditionen: Das KfW-Programm 296 bietet zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse, die die Baukosten erheblich senken können. Dies macht den Bau von energieeffizienten Wohngebäuden auch für Bauherren mit begrenztem Budget attraktiv.

  • Energieeffizienz und Nachhaltigkeit: Durch die Förderung energieeffizienter Bauweisen und Technologien trägt das Programm zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen bei. Dies schont nicht nur die Umwelt, sondern senkt auch langfristig die Betriebskosten.

  • Wertsteigerung der Immobilie: Klimafreundliche Neubauten sind zukunftssicher und haben eine höhere Wertbeständigkeit. Sie sind weniger anfällig für zukünftige gesetzliche Verschärfungen im Bereich Energieeffizienz und bieten einen höheren Wohnkomfort.

Wer kann den Kredit beantragen?

Das Programm richtet sich an verschiedene Zielgruppen:

  • Private Eigentümer
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Mieter und Vermieter
  • Investoren, die klimafreundliche Mehrfamilienhäuser bauen oder erwerben möchten.

Ein entscheidender Punkt des Förderprogramms ist, dass der Kredit vor Beginn des Bauvorhabens oder vor Abschluss des Kaufvertrags beantragt werden muss. Die Beantragung erfolgt über das sogenannte Hausbankprinzip: Der Antragsteller wendet sich an seine Hausbank, die dann den Förderkredit bei der KfW beantragt.

Voraussetzungen für die Förderung klimafreundlicher Neubauten im KfW-Programm 296

  • Energieeffizienzstandard: Das Wohngebäude muss mindestens den KfW-Effizienzhaus-Standard 55 erfüllen.

  • Nachhaltige Bauweise: Es müssen nachhaltige Baustoffe und Technologien verwendet werden, die den CO2-Ausstoß minimieren. Dazu gehören beispielsweise Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und eine gute Dämmung.

  • Baukostenobergrenzen: Die Baukosten dürfen bestimmte Obergrenzen nicht überschreiten, die regional unterschiedlich sein können. Diese Obergrenzen können mit dem vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bereitgestellten KNN-Berechnungstool ermittelt werden.

  • Nachweis der Klimafreundlichkeit: Die Klimafreundlichkeit des Neubaus muss durch einen Energieberater nachgewiesen werden. Dieser erstellt einen Energieausweis und bestätigt die Einhaltung der Förderkriterien.

Detailfragen und Rahmenbedingungen

Laut KfW-Merkblatt müssen für ein klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment die Mindestanforderungen an die Anzahl der Räume in Abhängigkeit von der Wohnfläche eingehalten werden.

  • bis 40 qm für Einzimmerwohnungen
  • bis 55 qm für Zweizimmerwohnungen
  • bis 70 qm für Dreizimmerwohnungen
  • bis 85 qm für Vierzimmerwohnungen

So beantragen Sie die Förderung

Der Antrag auf Förderung im Rahmen des KfW-Programms 296 für den Bau von energieeffizienten Wohngebäuden erfolgt in mehreren Schritten:
1. Beratung: Lassen Sie sich von einem Energieberater über die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Förderung informieren. Dieser kann Ihnen auch bei der Planung und Umsetzung des Bauvorhabens helfen.
2. Antragstellung: Stellen Sie den Förderantrag bei Ihrer Hausbank. Diese leitet den Antrag an die KfW weiter und kümmert sich um die Abwicklung.
3. Nachweisführung: Nach Abschluss des Bauvorhabens müssen Sie die Einhaltung der Förderkriterien nachweisen. Dies erfolgt durch die Vorlage des Energieausweises und weiterer Unterlagen.

Fazit

Das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (296)“ bietet eine hervorragende Möglichkeit, klimafreundliche und energieeffiziente Wohngebäude im Niedrigpreissegment zu realisieren. Durch attraktive Förderkonditionen, nachhaltige Bauweisen und die Wertsteigerung der Immobilie profitieren Bauherren gleich mehrfach. Nutzen Sie die Chance und tragen Sie aktiv zum Klimaschutz bei, während Sie gleichzeitig bezahlbaren Wohnraum schaffen

*Stand 11/2024: Die Informationen, die in diesem Blogartikel bereitgestellt werden, entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Wir möchten darauf hinweisen, dass sich die Regelungen, Gesetze und Vorgaben im Bereich der Energieberatung und Fördermöglichkeiten ständig ändern können. Da dieser Blogartikel möglicherweise nicht alle aktuellen Entwicklungen berücksichtigt, empfehlen wir Ihnen, sich für die neuesten Informationen und Vorgaben zur energetischen Sanierung an die amcad Energieberatung zu wenden.

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26. November 2024